Sie frischen Ihr Know-how auf zu den rechtlichen Grundlagen bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses und wissen Bescheid über die vorvertraglichen Pflichten.
Im ersten Teil des Seminars werden die rechtlichen Grundlagen behandelt. Sie erfahren, welche zwingenden Bestimmungen bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses gelten. Der zweite Teil befasst sich mit den Pflichten der Parteien im Bewerbungsverfahren und mit der Haftung der Bewerbungskosten.
Ihr Praxis-Nutzen
- Sie vertiefen Ihr Know-how bezüglich Arbeitsverträge und Personaldossiers.
- Sie erhalten die Informationen zu den zwingenden Bestimmungen und zum Verzichtsverbot.
- Sie kennen die Pflichten der Parteien im Bewerbungsverfahren.
- Sie wissen über die rechtlichen Grundlagen bei Internationalen Arbeitsverhältnissen Bescheid.
- Sie frischen Ihr Wissen auf zum Obligationenrecht und Arbeitsgesetz.
Zielgruppe:
Personalverantwortliche und Geschäftsführer von KMU’s.
Inhalte des Seminars
- Obligationenrecht und Arbeitsgesetz
- Öffentlich rechtliche Erlasse
- Datenschutz und Personaldossier
- Gesamt- und Normalarbeitsverträge
- Zwingende Bestimmungen und Verzichtsverbot
- Internationale Arbeitsverhältnisse
- Pflichten der Parteien im Bewerbungsverfahren
- Haftung für Bewerbungskosten
- Haftung für diskriminierende Ablehnung der Anstellung
Ihr Sofortnutzen: Es werden zu diesem Thema Praxisfälle behandelt, die Sie im Alltag beschäftigen. Unser Referent Martin Farner liefert Ihnen pragmatische Antworten, die Sie weiterbringen.
Tipp: Sie haben die Möglichkeit Ihre konkreten Fragen vorab per Mail direkt an den Referenten zu stellen. So kann der Referent Ihre Fragen gleich vor Ort behandeln.
Seminarleitung
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Martin Farner Nach dem Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der Uni Zürich arbeitete Martin Farner als Auditor, Sekretär und Ersatzrichter an zwei Bezirksgerichten im Kanton Zürich, ab Oktober 1974 am Bezirksgericht Zürich. 1978 erwarb er das zürcherische Rechtsanwaltspatent und amtierte von 1980 bis 1986 als Bezirksrichter am Bezirksgericht Zürich, ab 1986 als Vorsitzender der 4. Abteilung am Arbeitsgericht Zürich. Seit 2006 arbeitet Herr Farner als Rechtsanwalt in Zürich mit Schwerpunkt Arbeits- und Zivilrecht sowie öffentliches Arbeitsrecht. |
Termine, Veranstaltungsorte und -zeit
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