So handeln Sie rechtlich korrekt bei Weisungen gegenüber Arbeitnehmern und halten Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber ein.
Kennen Sie das Weisungsrecht des Arbeitgebers und die Befolgungspflicht des Arbeitnehmers? Sind Sie hier in allen Belangen sattelfest? An diesem Seminar werden die Pflichten der Vertragsparteien behandelt und genau auf diese Punkte eingegangen. Sie erfahren wofür der Arbeitnehmer haften muss und wie die Geheimhaltungspflicht des Arbeitnehmers geregelt ist. Durch das Lösen von Fallbeispielen vor Ort ist der Praxisbezug garantiert.
Ihr Praxis-Nutzen
- Sie kennen die Hauptpflichten Arbeitsleistung und Lohnzahlung.
- Es werden Ihnen die Punkte aufgezeigt, wofür der Arbeitnehmende haftet.
- Sie erfahren, welchen Sorgfalts- und Treuepflichten der Arbeitnehmende nachkommen muss.
- Sie wissen Bescheid über die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers (Gleichstellung, Rechte Arbeitnehmer bei Verletzung etc.)
- Sie erhalten Tipps, wie Sie Vorgehen müssen bei Sanktionen.
Zielgruppe:
Personalverantwortliche und Geschäftsführer von KMU’s.
Inhalte des Seminars
- Hauptpflichten: Arbeitsleistung und Lohnzahlung
- Weisungsrecht des Arbeitgebers und Befolgungspflicht des Arbeitnehmers
- Sorgfalts- und Treuepflicht des Arbeitnehmers
- Haftung des Arbeitnehmers
- Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
- Umfang und Grenzen der gegenseitigen Pflichten
- Interessenabwägung
- Unterschiede aufgrund der Stellung des Arbeitnehmers
- Geltung nach Vertragsende?
- Vertragliche Ausdehnung
- Sanktionen bei Verletzung
Ihr Sofortnutzen: Es werden zu diesem Thema Praxisfälle behandelt, die Sie im Alltag beschäftigen. Unsere Referentin Dr. Nicole Vögeli Galli liefert Ihnen pragmatische Antworten, die Sie weiterbringen.
Tipp: Sie haben die Möglichkeit Ihre konkreten Fragen vorab per Mail direkt an den Referenten zu stellen. So kann der Referent Ihre Fragen gleich vor Ort behandeln.
Seminarleitung
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Dr. Nicole Vögeli Galli Im Anschluss an das Studium an der Universität Zürich arbeitete Frau Dr. Vögeli Galli bis 1997 als juristische Sekretärin am Bezirksgericht und Arbeitsgericht Zürich. Während dieser Zeit verfasste sie ebenfalls ihre arbeitsrechtliche Dissertation und erwarb 1997 zudem das Rechtsanwaltspatent im Kanton Zürich. Nach ihrer Tätigkeit als Mitglied des Rechtsdienstes der UBS AG/Investment Bank während zweier Jahren liess sie sich als Rechtsanwältin bei einer mittelgrossen Wirtschaftskanzlei in Zürich engagieren. Seit 2002 ist Frau Dr. Vögeli Galli Partnerin bei Engel & Küng Rechtsanwälte in Kloten und seit 2007 überdies Fachanwältin SAV Arbeitsrecht. |
Termine, Veranstaltungsorte und -zeit
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